ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von FENTO KNEE PROTECTION B.V.

1. Urheberrecht           DEFINITIONEN

1.1         "Artikel" bezeichnet einen Artikel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2         "Kunde": bezeichnet die natürliche und/oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt, an das FKP seine Angebote richtet, an die FKP Produkte liefert oder verkauft, sowie ihre Vertreter, Bevollmächtigten, Rechtsnachfolger und/oder Erben.

1.3         "FKP": bezeichnet Fento Knee Protection B.V. mit Sitz in (1066 JS) Amsterdam, Johan Huizingalaan 400, Cham. of Comm. Nr.: 69079943.

1,4         kg"Vertrag": bezeichnet den zwischen FKP und dem Kunden geschlossenen Vertrag über den Verkauf oder die Lieferung von Produkten.

1,5         kg"Höhere Gewalt": jede äußere Ursache oder jeder Umstand, der vernünftigerweise nicht für das Risiko von FKP ist. Als Fälle höherer Gewalt gelten ausdrücklich Verzögerungen, Fahrlässigkeit in Verbindung mit einer Vertragsverletzung durch von FKP beauftragte Dritte sowie Hilfskräfte, Ausfälle des Internet-, Strom- und E-Mail-Verkehrs sowie Ausfälle oder Änderungen an von Dritten gelieferter Technik, verkehrsbedingte Schwierigkeiten, Streiks, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen, Krankheit des Personals und Mängel an Ressourcen oder Transportmitteln.

1,6         kg"Mangel(n)": bedeutet , dass ein Produkt Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehler aufweist.

1,7         kg"Produkt(e)": bezeichnet alle Waren, die FKP dem Kunden im Rahmen eines Vertrags verkauft.

arabische Ziffer.           ALLGEMEIN

2.1         Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Rechtsbeziehungen und Verträge, die sich auf den Verkauf und/oder die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch FKP beziehen. Mit der Bestellung bei FKP stimmt der Kunde der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos zu.

2.2         Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für andere Verträge, einschließlich Folge- und Nebenabreden, an denen FKP und der Kunde oder dessen Rechtsnachfolger beteiligt sind.

2.3         Abweichende und/oder ergänzende (mündliche) Vereinbarungen und/oder Zusagen, die nachträglich von oder im Namen von FKP getroffen werden, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2,4         kgSollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein, gelten die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungeschmälert und in vollem Umfang weiter.

2,5         kgBesteht der Kunde aus einer oder mehreren juristischen Personen/natürlichen Personen, so haftet jede dieser juristischen Personen/natürlichen Personen gegenüber FKP gesamtschuldnerisch für die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.

2,6         kgFKP ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen.

2,7         kgOhne schriftliche Zustimmung von FKP ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

2,8         kgDer niederländische Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Vorrang vor deren Übersetzung.

2,9         kgDer Anwendbarkeit der vom Kunden verwendeten (Kauf-)Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2,10      kgSoweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "schriftlich" die Rede ist, ist damit auch die elektronische Kommunikation wie z.B. E-Mail gemeint, sofern die Identität des Kunden und von FKP sowie die Authentizität der Kommunikation hinreichend festgestellt werden können.

3. Urheberrecht           ANGEBOTE UND VORSCHLÄGE

3.1         Sofern FKP nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt, sind alle Angebote und Kostenvoranschläge von FKP freibleibend. Ein schriftliches Angebot und/oder ein schriftlicher Vorschlag sind für den darin genannten Zeitraum gültig, andernfalls sind sie für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen gültig.

3.2         Angebote und/oder Vorschläge von FKP gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.

3.3         Alle Abbildungen, Spezifikationen, Angaben über Gewicht, Abmessungen und Farbe sowie sonstige Angaben in Angeboten und/oder Angeboten von FKP sind ausschließlich Richtwerte und begründen keine Schadenersatzpflicht von FKP oder die Auflösung oder Kündigung des Vertrages durch den Kunden.

3.4         FKP behält sich das Recht vor, (Tipp-)Fehler in Angeboten und/oder Angeboten zu korrigieren. Für die Folgen von (Tipp-)Fehlern wird keine Haftung übernommen. FKP kann nicht an sein Angebot gebunden werden, wenn das Angebot und/oder der Vorschlag oder ein Teil davon einen (Tipp-)Fehler enthält.

3,5         kgWeicht die Annahme des Kunden von dem Angebot und/oder Vorschlag ab, so gilt dies als neues Angebot des Kunden und als Ablehnung des gesamten Angebots durch FKP, auch wenn sich die Abweichung nur auf untergeordnete Punkte bezieht.

3,6         kgAus den Angaben in den Angeboten, Angeboten, Produktprospekten, Zeichnungen und/oder Preislisten von FKP können keine Rechte Dritter abgeleitet werden.

4.           ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

4.1         Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von FKP zustande oder dadurch, dass FKP mit der Lieferung der Produkte begonnen hat.

4.2         FKP ist berechtigt, ihr Angebot und/oder ihren Vorschlag innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Auftragsbestätigung zu widerrufen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.

4.3         Jeder Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung einer ausreichenden Verfügbarkeit der betreffenden Produkte abgeschlossen.

4,4         kgFKP ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen auszuführen und die Produkte in Teillieferungen an den Kunden zu liefern. FKP ist in diesem Fall berechtigt, diese Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.

4,5         kgSoweit der Kunde in der offensichtlichen Erwartung, dass ein Vertrag zustande kommen wird, oder auf der offensichtlichen Annahme, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, eine Handlung ergreift oder Vorbereitungen trifft, wird der Kunde dies auf eigene Rechnung und eigenes Risiko tun.

5. Aufbereitung           PREISE

5.1         Alle Preise der Produkte sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Steuern, Abgaben und Transportkosten, die dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen sind.

5.2         Die von FKP mit dem Kunden vereinbarten Preise können nach Vertragsabschluss erhöht werden, wenn FKP von seinem Unterlieferanten mit einer Preiserhöhung im Verhältnis zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag konfrontiert wird oder wenn andere preiserhöhende Umstände eingetreten sind. Wenn die Preiserhöhung 15 % des Rechnungsbetrags für die teureren Produkte übersteigt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich und kostenlos zu kündigen, jedoch nur in Bezug auf die Produkte, auf die sich die Preiserhöhung bezieht. Der Kunde kann keinen Ersatz für Verluste oder Schäden geltend machen, die sich aus solchen Preiserhöhungen ergeben, und FKP ist nur verpflichtet, den vom Kunden bereits gezahlten Betrag in Bezug auf den von der Stornierung betroffenen Teil des Vertrags zurückzuerstatten.

6. Urheberrecht           LIEFERUNG UND LIEFERFRIST

6,1         Sofern nicht anders vereinbart, werden die Produkte gemäß den Incoterms® EX Works 2020 mit dem Lieferziel des FKP-Lagers an der Adresse Vredeweg 46, 1505HH in Zaandam (NLD) geliefert. Zu diesem Zweck werden die Incoterms® Ex Works 2020 entsprechend anwendbar erklärt, soweit dies nicht zu einer Abweichung von den Bestimmungen des Vertrages oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt.

6.2         FKP und der Kunde können vereinbaren, dass FKP den Transport der Produkte organisiert. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte geht ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Produkte durch FKP an den von FKP benannten Spediteur oder den Kunden vollständig auf den Kunden über. Der Kunde kann eine Versicherung abschließen, um diese Risiken abzudecken. Wenn FKP den Transport der Produkte organisiert, wird die Art der Verpackung und des Transports ausschließlich von FKP bestimmt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6,3         kgEine vereinbarte Lieferfrist ist eine Zielfrist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

6,4         kgFKP kommt mit der Lieferung der Produkte nur dann in Verzug, wenn sie auch innerhalb einer angemessenen neuen Lieferfrist, die der Kunde nach der ursprünglichen Lieferfrist setzt, nicht liefert. Der angemessene zusätzliche Zeitraum beträgt mindestens drei (3) Kalendermonate. Hat FKP innerhalb der angemessenen Nachfrist immer noch nicht geliefert, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag kostenlos schriftlich zurückzutreten, jedoch nur hinsichtlich eines Teils davon, der nicht innerhalb der angemessenen Nachfrist geliefert werden kann. Der Kunde kann keinen Ersatz für Verluste oder Schäden verlangen, die sich aus einer solchen (Stornierung als Folge der) Nichtlieferung ergeben, und FKP ist nur verpflichtet, den Betrag zurückzuerstatten, den der Kunde bereits in Bezug auf den von der Stornierung betroffenen Teil des Vertrags gezahlt hat. Das vorgenannte Recht auf kostenfreien Rücktritt steht dem Kunden nicht zu, wenn er in Verzug geblieben ist.

6,5         kgIm Falle höherer Gewalt sowie wenn eine schuldhafte oder sonstige Handlung oder Unterlassung des Kunden oder eines Dritten zu einer Verzögerung führt, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

7. Urheberrecht           ZAHLUNG

7,1         FKP ist berechtigt, die Rechnung sofort nach Lieferung der Produkte gemäß Artikel 6 zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen. Ist zwischen den Parteien kein ausdrückliches Zahlungsziel vereinbart, gilt ein Zahlungsziel von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum. Diese Frist ist eine feste Frist.

7,2         kgWenn der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig zahlt, ist FKP berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, und der Kunde ist verpflichtet, ab dem letzten Tag, an dem die Zahlung an FKP hätte erfolgen müssen, bis zum Tag der vollständigen Zahlung des ausstehenden Betrags Zinsen in Höhe von 5 % des unbezahlten Rechnungsbetrags pro Monat zu zahlen, wobei ein Monat, der bereits begonnen hat, als voller Monat gezählt wird. Zahlt der Kunde den fälligen Betrag weiterhin nicht, kann FKP die Forderung abtreten, wobei der Kunde in diesem Fall nicht nur zur Zahlung des dann fälligen Betrags und der Zinsen verpflichtet ist, sondern auch zur Zahlung aller (tatsächlichen und vollständigen) außergerichtlichen und gerichtlichen (Inkasso-)Kosten, wobei ein (fester) Mindestbetrag von 15 % des betreffenden Rechnungsbetrags gilt.

7,3         kgBei Zahlung per Banküberweisung ist der Zeitpunkt der Zahlung das Datum, an dem der Betrag auf dem Konto von FKP gutgeschrieben wird.

7,4         kgDie Zahlungen werden immer mit den zu zahlenden Kosten und Zinsen (in dieser Reihenfolge) und dann mit den Hauptbeträgen verrechnet, wobei ältere Beträge Vorrang vor neuen Beträgen haben.

7,5         kgDem Kunden ist es nicht gestattet, sich auf ein Aussetzungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht zu berufen oder einen Skonto oder eine Aufrechnung vorzunehmen. Der Kunde verzichtet unwiderruflich und vorbehaltlos auf dieses Recht.

7,6         kgIm Rahmen eines Vertrages mit dem Kunden ist FKP berechtigt, eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen.

7,7         kgGibt die finanzielle Situation des Kunden nach vernünftigem Ermessen von FKP Anlass dazu, ist der Kunde verpflichtet, FKP auf erstes Anfordern unverzüglich eine Bankgarantie und/oder ein Akkreditiv zu stellen, die den zu zahlenden Betrag als Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber FKP abdeckt. Kommt der Kunde dem nicht nach, so ist dies gegenüber FKP eine zurechenbare Nichterfüllung und diese ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen. Dies gilt auch, wenn ein Kredit vereinbart ist.

7,8         kgBeanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von drei (3) Werktagen nach Rechnungsdatum bei FKP eingereicht werden, andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.

8. Anmelden           BEENDIGUNG DES VERTRAGS

8,1         kgFür den Fall, dass der Kunde mit einer Verpflichtung aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verzug gerät oder wenn der Kunde einen Insolvenzantrag stellt oder gegen einen Zahlungsaufschub, eine Umschuldungsvereinbarung, eine (Unternehmens-)Übernahme und/oder eine Fusion oder einen Tod vorliegt, ist FKP berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen oder aufzulösen. FKP hat dann Anspruch auf Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages abzüglich der durch die Kündigung eingesparten (direkten) Kosten. Der Kunde kann dann keinen Schadenersatz verlangen.

9. Urheberrecht           EIGENTUMSVORBEHALT

9,1         Die Produkte bleiben Eigentum von FKP, bis alle Beträge, die der Kunde aufgrund des Vertrags an FKP zu zahlen hat (ausdrücklich einschließlich aller Beträge, die auf die Nichterfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zurückzuführen sind) oder eine andere Vereinbarung zwischen FKP und dem Kunden vollständig an FKP bezahlt wurden. Solange das Eigentum an den Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf dieser die Produkte nicht verpfänden, in das Eigentum überführen oder Dritten ein anderes Recht daran einräumen, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 9.2.

9,2         kgDem Kunden ist es gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte im Rahmen seiner ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit zu veräußern und an Dritte zu liefern.

9,3         kgDer Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und gesondert als erkennbares Eigentum von FKP zu verwahren und die vorgenannte Verpflichtung Dritten aufzuerlegen, an die er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte verkauft hat.

9,4         kgWenn der Kunde die Bestimmungen von Artikel 9.3 nicht erfüllt, wird davon ausgegangen, dass die vorhandenen Waren der gleichen Art wie die Produkte FKP gehören.

9,5         kgWollen Dritte ein Recht an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten geltend machen, z.B. durch eine Pfändung oder im Falle einer Zahlungseinstellung oder eines Konkurses, ist der Kunde verpflichtet, FKP unverzüglich darüber zu informieren.

9,6         kgDer Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Verlust oder Beschädigung, Feuer und Explosionsgefahr sowie gegen Diebstahl zu versichern, und die Versicherungspolice wird auf erstes Anfordern von FKP zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

9,7         kgDer Kunde ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von FKP und nach deren Wahl

a)   sämtliche Ansprüche oder Ansprüche des Kunden gegen Versicherer in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte nach Wahl von FKP im Voraus an FKP zu verpfänden oder abzutreten und;

b)   die Forderungen, die dem Kunden gegen seine Abnehmer aus der Veräußerung der von FKP unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte erwachsen, an FKP zu verpfänden oder abzutreten.

9,8         kgIm Falle eines Verzugs des Kunden in Bezug auf eine (Zahlungs-)Verpflichtung aufgrund des Vertrags oder einer anderen Vereinbarung zwischen FKP und dem Kunden oder wenn nach Ansicht von FKP die berechtigte Befürchtung besteht, dass der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist FKP berechtigt, die gelieferten Produkte ohne weitere Ankündigung an den Kunden zurückzufordern oder zurückfordern zu lassen, oder Dritte, die die Produkte für den Kunden halten. Der Kunde ist verpflichtet, unter Androhung einer sofort fälligen und zahlbaren Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Betrags, den der Kunde zu diesem Zeitpunkt an FKP zu zahlen hat, für jeden Tag, an dem seine Verweigerung der Zusammenarbeit andauert, uneingeschränkt mitzuwirken.

9,9         kgDer Kunde ermächtigt FKP oder erteilt FKP im Voraus die Erlaubnis, seine Standorte und Gebäude zu betreten, um seinen Eigentumsvorbehalt auszuüben.

9,10      kgNach Rücknahme der Produkte auf der Grundlage von Artikel 9.8 wird dem Kunden der ursprüngliche Rechnungsbetrag in Bezug auf die Produkte gutgeschrieben, nachdem alle Beträge beglichen wurden, die FKP vom Kunden aus irgendeinem Grund verlangen kann (einschließlich der Kosten, die FKP für die Erfüllung seines Eigentumsvorbehalts entstanden sind).

10. Urheberrecht        GARANTIE

10.1      Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen garantiert FKP, dass die Produkte ab dem Datum der Lieferung an den Kunden gemäß Artikel 6 für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten frei von Mängeln sind.

10,2      kgDie Gewährleistungsverpflichtung von FKP beschränkt sich nach Ermessen von FKP auf die Reparatur oder den Ersatz des Produkts (oder dessen Reparatur oder Austausch) oder des Teils davon, der einen Mangel enthält. Für den Fall, dass FKP das defekte Produkt (einen Teil des) Produkts nicht auf Lager hat, ist FKP berechtigt, ein Produkt oder einen Teil davon mit vergleichbaren Spezifikationen zu liefern.

10,3      kgFKP ist jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, seine Gewährleistungsverpflichtung gemäß Artikel 10.2 durch die Zahlung einer finanziellen Entschädigung an den Kunden zu ersetzen, wobei der Betrag immer auf einen Betrag beschränkt ist, der dem Rechnungsbetrag entspricht, den der Kunde in Bezug auf den (Teil des) Produkts, der den Mangel enthält, bezahlt hat.

10,4      kgDie Verpflichtungen von FKP im Rahmen dieser Garantiebedingungen beschränken sich auf die in den Artikeln 10.2 und 10.3 beschriebenen Verpflichtungen.  

10,5      kgDer Kunde hat keinen Anspruch auf Gewährleistung gemäß Artikel 10 oder auf andere Weise, wenn:

ein.    der Kunde mit einer seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag und/oder der Garantie in Verzug ist;

 

b.    der angebliche Mangel ist (teilweise) die Folge von staatlich auferlegten Vorschriften;

 

c.    der behauptete Mangel die Folge normaler Abnutzung ist;

 

d. S.    Das Produkt wurde ungewöhnlichen Umständen ausgesetzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine höhere (Umgebungs-)Temperatur als 50 Grad Celsius (50 °C).

 

e.    das Produkt vom Kunden oder einem Dritten ohne vorherige schriftliche Genehmigung von FKP repariert oder anderweitig verändert wurde;

 

f.     das Produkt entgegen den Anweisungen und/oder Vorschriften verwendet wird, die von FKP oder dem Hersteller des Produkts herausgegeben wurden, oder im Widerspruch zu allen Sicherheitsstandards, die normalerweise für das Produkt gelten.

10,6      kgTritt während der in Artikel 10.1 genannten Gewährleistungsfrist ein angeblicher Mangel auf, so muss der Kunde FKP unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen, nachdem der Kunde den behaupteten Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können, schriftlich darüber informieren. Die Benachrichtigung von FKP wird (die Art) des behaupteten Mangels beschreiben und immer von Fotos des betreffenden Produkts begleitet sein.

10,7      kgWenn der Kunde FKP nicht (rechtzeitig oder vollständig) gemäß Artikel 10.6 benachrichtigt, verliert er sein Recht auf Ansprüche aus der in Artikel 10 genannten Garantie.

10,8      kgDer Kunde ist verpflichtet, FKP auf erstes Anfordern alle Informationen oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die FKP für die Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtungen für notwendig oder wünschenswert hält oder in Bezug auf die der Kunde vernünftigerweise als notwendig oder wünschenswert verstehen muss, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Begründung und Bewertung von Rechten oder Ansprüchen des Kunden aus der Gewährleistung.

10,9      kgFKP ist berechtigt, eine Untersuchung (der Ursache) eines behaupteten Mangels und/oder des Anspruchs des Kunden auf einen Gewährleistungsanspruch gemäß Artikel 10 durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Kunde kooperiert uneingeschränkt mit einer solchen Untersuchung durch FKP oder einen von FKP benannten Dritten und wird alles tun, was in dieser Hinsicht von FKP erwartet werden kann.

10.10    UhrAuf erstes Anfordern von FKP muss der Kunde das Produkt, bei dem ein behaupteter Mangel aufgetreten ist, zu Untersuchungszwecken an FKP zurücksenden.

10.11    UhrFKP ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus Artikel 10 auszusetzen, wenn der Kunde (eine) seiner Verpflichtungen aus diesem Artikel 10 nicht (rechtzeitig) nachkommt.

11. Anmelden        HAFTUNG

11.1      Die Haftung von FKP – und ihrer (bevollmächtigten) Vertreter und Mitarbeiter – ist stets auf den Betrag beschränkt, der im Rahmen der jeweils geltenden (Betriebs-)Haftpflichtversicherung von FKP ausgezahlt wird. Die von FKP in Bezug auf Schäden versicherte Schadensumme beträgt derzeit EUR 2.500.000,= (in Worten: zweieinhalb Millionen Euro) pro Schadensfall für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten, mit einem Maximum von EUR 5.000.000,= (in Worten: fünf Millionen Euro) pro Jahr. Wenn, aus welchen Gründen auch immer, keine Zahlung im Rahmen der oben genannten Versicherung geleistet wird, ist die Haftung von FKP immer auf den Betrag beschränkt, den der Kunde FKP in Bezug auf den Vertrag oder den Teil davon, für den die Haftung entstanden ist, gezahlt hat, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 2.000,= (in Worten: zweitausend Euro).

11,2      kgFKP haftet niemals für indirekte Verluste oder Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden (an Personen oder Gütern), Handelsverluste, entgangenen Gewinn oder Einkommen, entgangene Einsparungen und/oder Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation.

11,3      kgFKP haftet nicht für Verluste oder Schäden, gleich welcher Art, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen von, durch oder im Namen von Dritten, die von FKP beauftragt wurden, und/oder durch Materialien, die von diesen Dritten verwendet werden, ergeben.

11,4      kgFKP haftet nicht für Verluste oder Schäden, gleich welcher Art, die sich aus unrichtigen und/oder unvollständigen Informationen des Kunden oder der vom Kunden zur Verfügung gestellten Personen oder Güter ergeben.

11,5      kgIn allen Fällen, in denen sich FKP auf die Bestimmungen des Artikels 11 berufen kann, kann sich der oder die zur Rechenschaft gezogenen Arbeitnehmer auch auf die gleichen Bestimmungen berufen, als ob die Bestimmungen des Artikels 11 von dem/den betreffenden Arbeitnehmer(n) festgelegt worden wären.

11,6      kgDie in Artikel 11 vorgesehene Haftungsbeschränkung oder der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FKP beruht.

12. Schadenfreude        ENTSCHÄDIGUNG

12.1      Der Kunde stellt FKP von allen möglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags frei, insbesondere von Ansprüchen Dritter in Bezug auf die von FKP an den Kunden gelieferten Produkte, durch die dieser Dritte einen Verlust oder Schaden erlitten haben könnte, unabhängig von der Ursache oder dem Zeitpunkt, zu dem er aufgetreten ist.

12,2      kgDer Kunde ist verpflichtet, FKP auf Kosten des Kunden gerichtlich und außergerichtlich zu unterstützen, wenn FKP von einem Dritten im Sinne von Artikel 12.1 zur Rechenschaft gezogen wird, und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von dem Kunden erwartet werden kann. Unterlässt der Kunde angemessene Maßnahmen, so ist FKP berechtigt, diese Maßnahmen selbst zu ergreifen, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Alle Kosten, die FKP dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

12.3      Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, von der die Versicherungspolice auf erstes Anfordern von FKP zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wird.

13. Schadenfreude        HÖHERE GEWALT

13.1      Im Falle höherer Gewalt ist FKP berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem Teil davon auszusetzen, und der Kunde kann keinen Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung haben.

13,2      kgWenn FKP zu Beginn der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten (Teil) separat (zwischenzeitlich) in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, die entsprechende Rechnung zu bezahlen.

14. Urheberrecht        GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT

14.1      FKP behält sich alle absoluten geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Zeichen- und Modellrechte usw.) in Bezug auf alle ihre Produkte, Werke, Entwürfe, Zeichnungen, Schriften, Datenträger oder andere Informationen, Vorschläge, Bilder, Skizzen und Modelle vor, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

14,2      kgOhne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von FKP dürfen die in Artikel 14.1 genannten Werke nicht kopiert, gezeigt oder Dritten zugänglich gemacht oder in einer anderen als der mit FKP vereinbarten Weise genutzt werden.

14,3      kgWährend der Laufzeit des Vertrages sowie nach Beendigung des Vertrages, aus welchen Gründen auch immer, ist der Kunde verpflichtet, alle von FKP im Rahmen des Vertrages erhaltenen Daten, von denen er annehmen kann, dass sie vertraulich sind, vertraulich zu behandeln, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung von FKP vor.

14,4      kgWenn FKP aufgrund eines Gesetzes oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, Daten über den Kunden an die Regierung oder an von der Regierung benannte Stellen herauszugeben, ist FKP berechtigt, diese Daten herauszugeben.

15. Datenschutz        VERJÄHRUNGSFRISTEN

15.1      kgAbweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen betragen die Verjährungsfristen für sämtliche Ansprüche des Kunden gegen FKP zwölf (12) Monate ab dem Zeitpunkt, in dem solche Ansprüche entstehen.

16. Haft        ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN

16.1      Jeder Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unterliegt ausschließlich dem Recht der Niederlande und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, unter ausdrücklichem Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

16,2      kgSofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem zwischen FKP und dem Kunden geschlossenen Vertrag ergeben, gemäß der Schiedsgerichtsordnung des niederländischen Schiedsinstituts (Nederlands Arbitrage Instituut) an ein Schiedsgericht verwiesen und endgültig beigelegt, wobei diese Regeln durch Bezugnahme als in diesen Artikel 16 aufgenommen gelten. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt eins (1). Der Sitz oder Gerichtsstand des Schiedsverfahrens ist Rotterdam, Niederlande. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch. Das materielle Recht des Schiedsverfahrens ist das Recht der Niederlande.